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Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Beziehen Sie Pflegegeld und organisieren Sie Ihre Pflege selbst? Dann haben Sie die Verpflichtung, je nach Pflegegrad alle 3 oder 6 Monate einen Beratungsbesuch zur Sicherstellung der Pflegequalität abzurufen. Wenn Sie Sachleistungen über einen Pflegedienst beziehen, sind Sie dazu nicht verpflichtet, haben aber die Möglichkeit, diesen Besuch halbjährlich anzufordern, um zu sehen, in welchen Bereichen Sie Ihre Versorgung noch verbessern können.
Welche Voraussetzungen benötige ich für einen Beratungsbesuch?
Sie müssen in einen Pflegegrad von 1 bis 5 eingestuft worden sein.
Woher weiß ich, dass ich zum Beratungsbesuch verpflichtet bin?
Sie haben einen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 und erhalten Pflegegeld. Außerdem organisieren Sie Ihre häusliche pflegerische Versorgung selbst. Zur Erinnerung schickt Ihnen Ihre Pflegekasse ein Schreiben mit dem Hinweis auf verpflichtende häusliche Beratungsbesuche. Die Beratungsbesuche von Percy Hohnl sind für Sie kostenfrei und werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.
Kann ich den Beratungsbesuch auch bekommen, wenn ich einen Pflegedienst mit meiner Versorgung beauftragt habe?
Ja, bei bestehendem Pflegegrad mit Einbeziehung eines Pflegedienstes in die Versorgung sind Sie nicht verpflichtet, aber haben das Anrecht auf eine Beratung zweimal jährlich. Die Kosten übernimmt ihre Pflegekasse.
Wo findet der Beratungsbesuch statt?
Der Beratungsbesuch findet dort statt, wo die pflegebedürftige Person zu Hause ist und versorgt wird. Hin und wieder wird die Person nicht im eigenen Haus gepflegt, sondern zum Beispiel bei einem Familienangehörigen. Dann findet der Besuch dort statt.
Wie oft wird der Beratungseinsatz durchgeführt?
Für den Pflegegrad 2 und 3 muss der Beratungsbesuch halbjährlich durchgeführt werden. Haben Sie bereits den Pflegegrad 4 und 5? Dann wird der Beratungsbesuch vierteljährlich durchgeführt.
Wer übernimmt die Kosten für den Beratungseinsatz?
Für die versicherte Person ist der Beratungseinsatz kostenfrei. Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse.
Wie läuft ein Beratungsbesuch ab?
Nach einer Terminabsprache besucht unser Pflegeberater Percy Hohnl die pflegebedürftige Person in ihrem Zuhause, wo sie auch versorgt wird. Herr Hohnl bespricht mit Ihnen die Situation im Pflegealltag und weist auf mögliche Hilfen hin, gibt Ihnen wertvolle Tipps und macht Vorschläge für Hilfsmittel, welche den pflegenden Angehörigen den Pflegealltag erleichtern. Probleme und Sorgen können gern offen angesprochen werden. Wenn nötig, bietet Herr Hohnl Schulungen für pflegende Angehörige an.
Ich bin privatversichert, habe ich freie Anbieterwahl für die Pflegeberatung?
Sie haben nach den gesetzlichen Regelungen freie Anbieterwahl, die Leistung der „Percy Hohnl – Pflegeberatung“ ist bei dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) gelistet. Nehmen Sie sie gern in Anspruch.
Was kann ich tun, wenn ich den Beratungseinsatz vergessen habe?
Normalerweise wird Ihre Pflegekasse Sie an einen versäumten Beratungsbesuch erinnern. Sie bekommen dann eine Frist, bis wann der Beratungsbesuch nachgeholt werden muss. Vereinbaren Sie so schnell wie möglich einen Termin mit Percy Hohnl Pflegeberatung. Wir bieten eine Besuchsgarantie innerhalb von 7 Werktagen und senden das Beratungsformular auf dem schnellsten Weg an Ihre Krankenkasse.
Gibt es einen Erinnerungsservice für die Folgetermine?
Ja! Percy Hohnl bietet Ihnen einen Erinnerungsservice an und vereinbart jeweils rechtzeitig einen neuen Termin für den nächsten anstehenden Beratungsbesuch. Darauf können Sie sich verlassen!